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Wer zahlt das Gutachten und welche Ansprüche haben Sie als Geschädigter ?
Ein Unfall ist schnell passiert – wichtig ist jetzt, ruhig zu bleiben und richtig zu handeln.
Mit diesen Schritten sind Sie auf der sicheren Seite:
Während der Reparatur steht Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung zu:
Mietwagenkosten
oder
Nutzungsausfallentschädigung
Welche Option sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten.
Dazu gehören:
Sie müssen in Vorleistung nichts bezahlen.
Als Geschädigter dürfen Sie selbst entscheiden, welchen Gutachter Sie beauftragen.
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass:
Geben Sie das Gutachten in unsere Hand um den maximalen Schadensersatz zu erhalten.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung in der Regel sämtliche Kosten für:
Bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 €) kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.
Liegt der Schaden darüber, empfiehlt sich ein vollständiges Gutachten, da sonst wichtige Ansprüche verloren gehen können.
Sie dürfen Ihren Gutachter selbst wählen — nicht die Versicherung.
Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass alle Schäden vollständig erfasst und korrekt bewertet werden.
So eifach funktonierts:
Je nach Schaden können zusätzliche Ansprüche bestehen:
Meist ab etwa 750 €. Bei Schäden die darunter liegt kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
Bei größeren Schäden kann dies sinnvoll sein. Auf Wunsch vermitteln wir einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Die kosten werden im Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.