Kosten & Versicherung

Wer zahlt das Gutachten und welche Ansprüche haben Sie als Geschädigter ?

Was tun nach einem Unfall ?

Ein Unfall ist schnell passiert – wichtig ist jetzt, ruhig zu bleiben und richtig zu handeln.
Mit diesen Schritten sind Sie auf der sicheren Seite:

Was passiert bei Eigenverschulden?

Vollkasko: übernimmt meist die Schäden am eigenen Fahrzeug Teilkasko: deckt nur bestimmte Schäden (z. B. Diebstahl, Hagel) Haftpflicht: zahlt nur Schäden des Unfallgegners Ein Gutachten kann auch hier sinnvoll sein, um den Schaden korrekt zu bewerten.

Reparatur oder Auszahlung?

Nach der Begutachtung haben Sie mehrere Möglichkeiten: Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl Auszahlung der Reparaturkosten (fiktive Abrechnung) Ersatzbeschaffung bei Totalschaden Verkauf des beschädigten Fahrzeugs

Daten austauschen

Während der Reparatur steht Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung zu:
Mietwagenkosten
oder
Nutzungsausfallentschädigung
Welche Option sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Wo Fahrzeugblick Tätig ist ?

Augsburg, Augsburg Land Stadtbergen Königsbrunn Bobingen Landsberg am Lech Meitingen Donauwörth Dillingen an der Donau

Gutachtenkosten — für Geschädigte kostenlos

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten.

Dazu gehören:

  • Sachverständigengutachten
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Abschleppkosten
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Reparaturkosten

Sie müssen in Vorleistung nichts bezahlen.

Ihr Recht auf einen unabhängigen Gutachter

Als Geschädigter dürfen Sie selbst entscheiden, welchen Gutachter Sie beauftragen.

Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass:

  • alle Schäden vollständig erfasst werden
  • keine Positionen vergessen werden
  • der tatsächliche Fahrzeugwert berücksichtigt wird
  • Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden

Geben Sie das Gutachten in unsere Hand um den maximalen Schadensersatz zu erhalten.

Bagatellschaden — wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung in der Regel sämtliche Kosten für:

Bei sehr kleinen Schäden (unter ca. 750 €) kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.
Liegt der Schaden darüber, empfiehlt sich ein vollständiges Gutachten, da sonst wichtige Ansprüche verloren gehen können.
Sie dürfen Ihren Gutachter selbst wählen — nicht die Versicherung.
Ein unabhängiger Gutachter sorgt dafür, dass alle Schäden vollständig erfasst und korrekt bewertet werden.

Ablauf eines Gutachtens

So eifach funktonierts:

Jahre Erfahrung
0 +

Weitere mögliche Ansprüche

Je nach Schaden können zusätzliche Ansprüche bestehen:

Wertminderung

Abschleppkosten

Standgebühren

Verdienstausfall

Haushaltsführungsschaden

Schmerzensgeld bei Personenschäden

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Bei unverschuldetem Unfall nicht.
Nein, solange der Schaden nicht nur geringfügig ist.

Meist ab etwa 750 €. Bei Schäden die darunter liegt kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

Bei größeren Schäden kann dies sinnvoll sein. Auf Wunsch vermitteln wir einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Die kosten werden im Haftpflichtschadenfall von der gegnerischen Versicherung übernommen.