0821 / 710 58 981
Was viele nicht wissen:
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie klare Rechte – und die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Ein Unfall ist schnell passiert – wichtig ist jetzt, ruhig zu bleiben und richtig zu handeln.
Mit diesen Schritten sind Sie auf der sicheren Seite:
Sie entscheiden selbst
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.
❌ Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Die Kosten übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.
Wer zahlt das Gutachten ?
Bei einem Haftpflichtschaden (Sie sind nicht schuld) gilt:
Sie haben Anspruch auf:
Sie dürfen jederzeit:
Wir arbeiten auf Wunsch mit erfahrenen Partneranwälten zusammen.
Fahrzeugblick steht an Ihrer Seite
Sie müssen sich um nichts kümmern.
1. Unfallprotokoll: Erstelle sofort nach dem Unfall ein Unfallprotokoll und mache Fotos von der Unfallstelle und den Schäden
2. Zeugen: Sammle die Kontaktdaten von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben
3. Ärztliche Untersuchung: Lass Dich umgehend ärztlich untersuchen, selbst wenn die Verletzungen zunächst gering erscheinen.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihr Kfz-Gutachten oder Bewertung zuverlässig zur Seite.
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